Drei Monate im Ausland zu arbeiten klingt nach einer langen Zeit – und tatsächlich kann in diesem Zeitraum viel passieren, sowohl privat als auch beruflich. Alles verändert sich: ein neuer Job, ein neues Zuhause und eine komplett neue Kultur, an die man sich erst gewöhnen muss. Trotzdem wirst du dich nach drei Monaten noch nicht wirklich heimisch fühlen – weder im neuen Land noch im neuen Job. Und das liegt nicht nur am Gefühl: Auch offiziell giltst du nach drei Monaten Arbeit im Ausland noch als Tourist. Lies weiter, um zu erfahren, warum das so ist.
Warum viele Jobs mit einer dreimonatigen Probezeit beginnen
Wenn du in Europa einen neuen Job anfängst, enthält dein Vertrag häufig eine Probezeit. Das ist eine kurze Anfangsphase, in der sowohl du als auch dein Arbeitgeber prüfen können, ob der Job wirklich passt. Es gibt keine einheitliche EU-Regelung, aber viele Länder legen eine maximale Dauer fest – oft liegt sie bei etwa drei Monaten. Zum Beispiel:
- In Frankreich kann die Probezeit für Führungskräfte oder Techniker in unbefristeten Verträgen bis zu drei Monate dauern. Für andere Arbeitnehmer beträgt sie bis zu zwei Monate.
- In Italien kann die Probezeit für nicht leitende Angestellte bis zu drei Monate dauern.
- In Dänemark ist die Probezeit in der Regel ebenfalls auf drei Monate begrenzt.
Eine dreimonatige Probezeit gibt Arbeitgebern genug Zeit, um zu sehen, ob jemand die Aufgaben gut bewältigen kann, und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, herauszufinden, ob ihm die Rolle und das Leben im Ausland gefallen. Wenn eine der beiden Seiten merkt, dass es nicht passt, kann man sich einfacher trennen, als nach Ende der Probezeit.
Arbeiten im Ausland: Die 90-Tage-(Drei-Monats-)Touristenregel
Wenn du nicht aus der EU kommst, aber die EU besuchen möchtest, gilt eine ähnliche 90-Tage-Regel. Der Schengen-Raum, der die meisten EU-Länder und einige weitere Staaten umfasst, erlaubt Reisenden aus bestimmten Nicht-EU-Ländern, ohne Langzeitvisum bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu bleiben. Dieses Kurzzeit-Schengen-Visum ist für Urlaube, Geschäftsreisen oder Familienbesuche gedacht.
Warum EU-Bürger in anderen EU-Ländern kein Arbeitsvisum brauchen
Dank des EU-Grundsatzes der Freizügigkeit dürfen Bürger aller EU-Mitgliedsstaaten in jedem anderen EU-Land leben und arbeiten, ohne Arbeitserlaubnis. Die Europäische Kommission erklärt, dass EU-Bürger das Recht haben, nach Arbeit zu suchen, ohne Genehmigung zu arbeiten, im jeweiligen Land zu leben und dort zu bleiben, selbst wenn das Arbeitsverhältnis endet. Es gibt also kein spezielles Arbeitsvisum, das beantragt werden muss, und EU-Bürger haben die gleichen Rechte wie lokale Arbeitnehmer.
Es gibt jedoch einen kleinen administrativen Schritt: Wenn du dich länger als drei Monate in einem anderen EU-Land aufhältst, musst du dich möglicherweise bei den örtlichen Behörden – etwa im Rathaus oder bei der Polizei – registrieren. Dieser Vorgang ist in der Regel einfach und unkompliziert: Du zeigst lediglich deinen Reisepass oder Personalausweis sowie einen Nachweis über Arbeit oder Studium vor. Während der ersten drei Monate deines Aufenthalts darf von dir kein Aufenthaltsdokument verlangt werden.
Warum immer drei Monate?
Warum taucht die Zahl drei immer wieder auf? In allen Fällen steht sie für eine angemessene Probezeit:
- Arbeitgeber nutzen eine dreimonatige Probezeit, um herauszufinden, ob ein neuer Mitarbeiter gut ins Unternehmen passt.
- Regierungen erlauben Touristen von außerhalb der EU, sich bis zu drei Monate ohne Langzeitvisum im Land aufzuhalten.
- EU-Bürger, die in ein anderes EU-Land ziehen, haben drei Monate Zeit, bevor sie ihren Wohnsitz offiziell registrieren müssen.
Drei Monate sind lang genug, um ein echtes Gefühl dafür zu bekommen, ob etwas funktioniert – sei es ein Job, ein Urlaub oder ein neues Zuhause – und das ohne langfristige Verpflichtung. Noch unsicher, ob du den Schritt wagen und im Ausland arbeiten solltest? Lies die Geschichte unserer Kollegin Michelle, die erzählt, warum diese Entscheidung ihr Leben verändert hat.